Schulweg

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass auf dem Schulweg die allgemeine Coronaverordnung gilt und nur Personen aus zwei Haushalten gemeinsam laufen dürfen. Dies findet sich im §1a der aktuellen Coronaverordnung:

(2) Ansammlungen und private Veranstaltungen sind abweichend von §§ 9 und § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, mit insgesamt nicht mehr als 10 Personen.

Des weiteren müssen die Kinder beachten, dass bereits an der Bushaltestelle, am Busbahnhof oder am Bahnhof die Maske getragen werden muss. Nicht nur in den öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern auch beim Warten an den Haltestellen gilt die Maskenpflicht.

Mit freundlichen Grüßen

Veit Botsch

Mörikestraße 5
73525 Schwäbisch Gmünd

07171/929763
botsch@hans-baldung-gymnasium.de