Konfliktlotsen ...

  • sind neutral und ergreifen keine Partei.
  • hören mir zu und nehmen mich ernst.
  • behandeln alles vertraulich.
  • versuchen, mich und meine Sichtweise zu verstehen.
  • unterstützen mich, wenn ich eine friedliche Lösung will.

An unserer Schule gibt es eine Gruppe von Schülerinnen und Schüler, die in einer intensiven Ausbildung gelernt haben Konflikte zwischen Mitschülerinnen und Mitschülern zu schlichten. Sie helfen als unparteiische Vermittler eine Lösung zu finden, die beide Streitparteien zufrieden stellt und bei der es keine Gewinner und Verlierer gibt.

Streitschlichtung bedeutet Vermittlung im Konfliktfall zwischen den Konfliktparteien durch zwei neutrale Personen - den Konfliktlotsen. Schlichtungsgespräche sollen die Steigerung und Ausweitung von Konflikten verhindern und Gewaltkreisläufe stoppen.

Mit welchen Problemen kann ich mich an die Konfliktlotsen wenden?

  • Bei Ärger mit anderen Schülerinnen bzw. Schülern oder Streit, bei dem ich alleine nicht weiterkomme!
  • Wenn ich für eine friedliche Lösung nach einem Streit Unterstützung brauche!
  • Wenn ich geärgert oder beleidigt werde und nicht weiß, was ich dagegen tun soll!
  • Wenn ich das Gefühl habe, dass der Andere nicht auf mich hört und mich und meine Wünsche nicht respektiert.

Wie läuft eine Streitschlichtung ab?

Die Streitschlichtung ist freiwillig. Das heißt, es kann euch niemand zwingen zu den Konfliktlotsen zu kommen. Denn eine Lösung mit der alle Beteiligten zufrieden sind ist nur möglich, wenn ihr freiwillig zu uns kommt. Zu Beginn darf sich jede Konfliktpartei einen Konfliktlotsen aussuchen. Dies darf jedoch nicht der beste Freund/ die beste Freundin sein, da wir Konfliktlotsen neutral sind und daher auch niemanden bevorzugen dürfen. Während einer Schlichtung wird der Konflikt aus der Sicht beider Konfliktparteien erzählt. Wir versuchen so zu verstehen, wie es zu dem Streit gekommen ist und wie sich der/ die Streitende während des Streits gefühlt hat.

Zum Schluss wird gemeinsam versucht eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten einverstanden sind und bei der alle ihren Anteil dazu beitragen. Die komplette Streitschlichtung wird in einem Vertrag festgehalten, in dem auch ein Überprüfungstermin vereinbart wird. An diesem Termin wird kontrolliert, ob sich jeder an seinen Teil der Streitlösung gehalten hat.