Entschuldigungspflicht

  • Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit und ähnliche nicht planbare Anlässe) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen.
  • Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Am HBG erfolgt dies in der Regel telefonisch beim Sekretariat (07171-929763) oder per Mail an den Klassenlehrer/Tutor. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen an den Klassenlehrer/Tutor nachzureichen.
  • Entschuldigungsformular