Bücherersatzgeldregelung
Für beschädigte oder verloren gegangene Lernmittel, die von der Schule ausgeliehen wurden, ist dem Schulträger, der Stadt Schwäbisch Gmünd, wie folgt Ersatz zu leisten.
Neue Bücher: Voller Preis
1 Jahr alte Bücher: 75% des Neupreises
2 Jahre alte Bücher: 50% des Neupreises
3 Jahre alte Bücher: 25% des Neupreises
4 Jahre alte Bücher: 5,00 €