Hausordnung

Abgrenzung des Schulbereichs

Der Schulbereich des HBG wird durch Haussmannstraße, Lessingstraße, Rektor-Klaus-Straße und Mörikestraße begrenzt. Für die im Parler-Gymnasium unterrichteten Schülerinnen und Schüler des HBG sowie Schülerinnen und Schüler, die die Mensa besuchen, gilt zusätzlich der Schulbereich des Parler-Gymnasiums.

Aufenthalt im Schulbereich

Das Schulhaus ist von 7.00 Uhr bis 17.35 Uhr geöffnet. Der Aufenthalt im Schulgebäude ist während der Unterrichtszeiten der Schule für Schülerinnen und Schüler, die (noch) keinen Unterricht haben, nur in den ausgewiesenen Aufenthaltsbereichen erlaubt.

Schülerinnen und Schüler, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeiten nicht verlassen.

Ordnung im Schulbereich

Das Schulhaus und das gesamte Schulgrundstück, die Einrichtung und die Lehrmittel sind Eigentum der Stadt Schwäbisch Gmünd und werden den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt. Entliehene Schulbücher sollten eingebunden und sorgfältig behandelt werden. Verlorene oder beschädigte Bücher müssen ersetzt werden. Das Mobiliar der Schule, technische und andere Geräte sind pfleglich zu behandeln. Sachbeschädigungen müssen gemeldet werden und verpflichten zum Schadensersatz. Die Räume der Schule sind sauber zu halten. Das Kaugummikauen im Schulgebäude einschließlich Sporthallen ist aus hygienischen Gründen verboten. Altpapier wird in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt.

Der Ordnungsdienst jeder Klasse ist für die Sauberkeit im Klassenzimmer mit verantwortlich.

Bei Verlassen des Klassenzimmers schließt die Lehrkraft das Klassenzimmer ab.

Fachräume dürfen nur bei Anwesenheit der Fachlehrerin bzw. des Fachlehrers betreten werden. Die jeweilige Fachraumordnung ist zu beachten.

In den naturwissenschaftlichen Fachräumen darf keine Schülerin und kein Schüler die dort aufbewahrten oder auf den Experimentiertischen bereit stehenden Geräte berühren, soweit keine anderslautende Anweisung der Fachlehrerin bzw. des Fachlehrers vorliegt.

Fahrräder können im Fahrradkeller sowie im Fahrradständer neben der Turnhalle abgestellt werden. Motorisierte Zweiradfahrzeuge sollte nur neben dem Eingang zur Sporthalle geparkt werden. Das Parken von Autos ist nur mit Sondergenehmigung auf den ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt.

Spiele und unterrichtliche Aktivitäten auf dem Schulhof und im sonstigen Schulbereich dürfen den Unterricht nicht stören und niemanden gefährden.

Drogen, Alkohol und Rauchen sind im gesamten Schulbereich verboten. Werden minderjährige Schülerinnen oder Schüler beim Rauchen erwischt, so erfolgt über die Schulleitung eine Information der Eltern.

Alle elektronischen Geräte der Schülerinnen und Schüler, wie zum Beispiel Handys, sind auf dem Schulgelände grundsätzlich auszuschalten und nach Möglichkeit nicht sichtbar aufzubewahren. Ab Ende der 6. Stunde bis zum Anfang der 8. Stunde können die Geräte benutzt werden, sofern kein Unterricht stattfindet. Ausnahmen kann eine Lehrkraft erlauben. Schülerinnen und Schülern der Kursstufe ist es in den Aufenthaltsbereichen der Kursstufe gestattet, ihre elektronischen Geräte zu benutzen.

Wird eine Schülerin oder ein Schüler bei der widerrechtlichen Nutzung eines elektronischen Gerätes ertappt, so bringt die Schülerin oder der Schüler das Gerät ins Sekretariat und kann es dort nach der 6. Stunde wieder abholen.

Unterrichtszeiten

Stunde  
1. 7.45 – 8.30
2. 8.35 – 9.20
Pause 9.20- 9.35 (15 Min)
3. 9.35 – 10.20
4. 10.25 – 11.10
Pause 11.10 – 11.25 (15 Min)
5. 11.25– 12.05 (40 Min)
6. 12.10 – 12.55
Mittagspause  
8. 14.10 – 14.55
9. 15.00 – 15.45
Pause 15.45 – 15.55
10. 15.55 – 16.40
11. 16.45 – 17.30

Stundenplanänderungen sind an den elektronischen Anzeigetafeln und in Webuntis zu ersehen.

Pausenordnung

In den großen Pausen müssen alle Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume sowie die Flure des ersten und zweiten Stocks verlassen. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 verbringen die großen Pausen nur im Innenhof und Erdgeschoss der Schule.

Jede Unterrichtsstunde beginnt und endet pünktlich. Fünf Minuten vor Beginn des Vormittagsunterrichts und vor Ende der großen Pausen sowie fünf Minuten vor Beginn des Nachmittagsunterrichts ertönt ein Gong, der die Schülerinnen und Schüler auffordert, sich zu den Unterrichtsräumen zu begeben.

Wenn 5 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer noch nicht bei der Klasse ist, melden die Klassensprecher dies auf dem Sekretariat.

Um 9.35 und um 11.25 Uhr helfen jeweils zwei dafür eingeteilte Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 8 dem Hausmeister den Schulhof zu säubern.

Sicherheit im Schulbereich

Um Störungen und Unfälle zu vermeiden und aus versicherungsrechtlichen Gründen ist Folgendes nicht gestattet:

  • Jede Art von gewalttätiger Auseinandersetzung
  • Mitbringen von gefährlichen Gegenständen
  • Schneeballwerfen
  • Werfen von Gegenständen aus dem Fenster
  • Gefährdung anderer Personen

Verdächtige schulfremde Personen sind einer Lehrkraft oder im Sekretariat zu melden.

Unfälle während des Schulbesuchs und auf dem Schulweg sind versichert und müssen zeitnah im Sekretariat gemeldet werden.

Bei Notlagen ertönt ein Signalton. Die Klassen verhalten sich nach dem eingeübten Ablauf und folgen den Anweisungen der unterrichtenden Lehrkraft.

Haftung für Wertsachen der Schüler

Führen Schülerinnen und Schüler elektronische Geräte und sonstige Wertgegenstände beim Schulbesuch mit sich, die für den Schulbesuch oder den Unterricht nicht erforderlich sind, erfolgt dies grundsätzlich auf deren eigene Gefahr. Die Schule, Lehrkräfte oder das Land übernehmen für die Beschädigung oder den Verlust solcher Gegenstände grundsätzlich keine Haftung.

Sind vorgenannte Gegenstände – wie beispielsweise beim Sportunterricht oder bei Leistungsmessungen sowie pflichtwidriger Benutzung im Unterricht – von den Schülern vorübergehend abzugeben, sind diese Gegenstände in einem für die Schüler gut einsehbaren Behältnis abzulegen. Dies erfolgt immer in der Weise, dass die Schüler von der jeweiligen Lehrkraft dazu aufgefordert werden, ihre abzugebenden Gegenstände in das dafür von der Schule bereitgestellte, für die Schüler stets zugängliche und einsehbare Behältnis selbst abzulegen und hernach auch wieder selbst herauszunehmen.

Die Schülerinnen und Schüler haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihre so deponierten Wertsachen nicht beschädigt werden oder abhandenkommen.

Das Mitbringen von Gegenständen der Schüler zum Schulbesuch erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Für abhandengekommene oder zerstörte Wertsachen und Gegenstände wird von der Schule kein Ersatz geleistet.

An Tagen, an denen Sportunterricht stattfindet, empfiehlt es sich keine Wertsachen mitzubringen. In den Turnhallen achten Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler darauf die Umkleideräume abzuschließen.

Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben. Sie können bei ihm abgeholt werden.

Anwesenheit und Entschuldigungsverfahren

Teilnahmepflicht

Laut Schulbesuchsverordnung §1 (vgl. Anhang 1) ist „jeder Schüler verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig zu besuchen.“ Für die freiwilligen Zusatzangebote der Schule (AGs, Hausaufgabenbetreuung, Förderunterricht, …) besteht ebenfalls eine Teilnahmepflicht. Ansonsten muss eine schriftliche Abmeldung erfolgen.

Verhinderung der Teilnahme (vgl. Schulbesuchsverordnung § 2, Anhang 1)

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, so ist dies unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung telefonisch, elektronisch, mündlich oder schriftlich zu erfüllen. Eine schriftliche Entschuldigung ist binnen drei Arbeitstagen bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer - in der Jahrgangsstufe 1 und 2 im Sekretariat - abzugeben. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn Tagen und bei auffällig häufigen Erkrankungen kann die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangt werden. In besonderen Fällen kann der Schulleiter auch ein amtsärztliches Zeugnis einfordern. Muss eine Schülerin oder ein Schüler krankheitsbedingt den Unterricht verlassen, so meldet sie bzw. er sich bei der Fachlehrerin bzw. beim Fachlehrer ab, der dies im Tagebuch vermerkt.

Arzt- und Zahnarztbesuche sowie Fahrstunden sind für unterrichtsfreie Zeiten zu vereinbaren. Ist in besonderen Fällen während der Unterrichtszeit eine ärztliche Behandlung notwendig, so muss sich die Schülerin bzw. der Schüler im Vorfeld beurlauben lassen. Befreiung vom Schulbesuch wird nur zur Führerscheinprüfung gewährt (außer bei Klausuren).

Möchte eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund plötzlicher Beschwerden vorzeitig den Unterricht verlassen, dann sind die minderjährigen Schülerinnen und Schüler angehalten sich auf dem Sekretariat zu melden. Dort wird nach Möglichkeit Kontakt mit den Eltern aufgenommen, um das weitere Vorgehen (Verbleib an der Schule oder Abholung bzw. eigenständiger Heimweg…) abzuklären.

Beurlaubung

Die Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Die Beurlaubungsgründe sind im Einzelnen in § 4 der Schulbesuchsverordnung aufgeführt. Sie sind für die Entscheidung im Einzelfall maßgeblich. Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubungen ist für bis zu zwei aufeinander folgende Unterrichtstage die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer, in den übrigen Fällen der Schulleiter. Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien bedürfen der Genehmigung des Schulleiters. Der versäumte Unterrichtsstoff muss nachgeholt werden.

Anwesenheitskontrolle

Zu Beginn einer jeden Unterrichtsstunde trägt die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer fehlende oder verspätete Schülerinnen und Schüler ins Tagebuch ein. Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer vermerkt den Eingang der Entschuldigungen und sammelt diese. Bei unentschuldigtem Fehlen oder ungerechtfertigtem Zuspätkommen verlangt sie oder er von der Schülerin bzw. dem Schüler Aufklärung. Wenn ein Schüler wiederholt unentschuldigt fehlt oder ungerechtfertigt zu spät kommt, unterrichtet die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer die Eltern und den Schulleiter. Häufiges Fehlen kann ins Zeugnis eingetragen werden.

Konfliktregelung

Im Bereich der Schule kann es zwischen Schülern, Lehrern und Eltern Konflikte geben. Konfliktlotsen, Klassensprecher, Klassenpaten, Verbindungslehrer, Beratungslehrer oder Schulsozialarbeiter können zur Lösung von Konflikten herangezogen werden. Abläufe zum Konfliktmanagement finden sich auf der Homepage.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Verstoßen Schülerinnen und Schüler gegen die Hausordnung oder zeigen Auffälligkeiten in Mitarbeit bzw. Verhalten, so können Maßnahmen wie Strafarbeiten, Verweis aus dem Unterricht, Eintrag ins Tagebuch, Nachsitzen, Hausmeisterdienst etc. angeordnet werden, falls die üblichen pädagogischen Bemühungen nicht ausreichen.

Tagebucheinträge dienen mit als Entscheidungshilfe für die Verhaltens- und Mitarbeitsnoten. Treten Tagebucheinträge häufiger auf, so benachrichtigt die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer die Eltern und den Schulleiter. Weitere Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen sind dem Schulgesetz (§ 90) zu entnehmen.

 

Überarbeitete Version vom 13.3.2024

Hausordnung als pdf